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Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter und seine Stellvertretung werden vom Bundesministerium des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt. In Fortführung einer alten Tradition wird regelmäßig der Präsident des Statistischen Bundesamtes mit den Aufgaben des Bundeswahlleiters für die Bundestagswahlen und für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland betraut.

Seine Aufgaben sind unter anderem

  • die Führung der Unterlagensammlung politischer Parteien und Vereinigungen nach dem Parteiengesetz,
  • die Entgegennahme, Prüfung und Aufforderung zur Mängelbeseitigung der Beteiligungsanzeigen bei Bundestagswahlen,
  • die Bildung des Bundeswahllausschusses bei Europa- und Bundestagswahlen, dessen Vorsitzender er ist,
  • die Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses im Bundesgebiet bei Europa- und Bundestagswahlen und
  • die Berufung der Gewählten bei Europawahlen.

Der Bundeswahlausschuss

  • stellt bei Bundestagswahlen fest, welche Parteien bereits ausreichend im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind und welche Vereinigungen als Partei anzuerkennen sind,
  • entscheidet bei Bundestagswahlen über Einsprüche gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse und
  • stellt bei Europa- und Bundestagswahlen das endgültige Ergebnis im Bundesgebiet fest.

Bundeswahlleiter ist Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, seine Stellvertreterin ist Dr. Sabine Bechtold.

Internetauftritt des Bundeswahlleiter

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