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Bundeslisten

Bundeslisten sind die Wahlvorschläge bei der Europawahl, die nicht nur für ein Bundesland, sondern für alle Bundesländer gelten. Sie beinhalten in der Regel mehrere Personen in eindeutiger Reihenfolge. Eine Person kann nur in einer Bundesliste und keiner weiteren Landesliste vorgeschlagen werden. Außerdem kann für jede Person eine Ersatzbewerberin oder ein Ersatzbewerber benannt werden. Die ersten zehn Personen der Liste werden auf dem Stimmzettel aufgeführt.

Bundeslisten können von Parteien und "sonstigen politischen Vereinigungen" aufgestellt werden. Bundeslisten von nicht ausreichend in einem Parlament vertretenen Parteien und Vereinigungen benötigen die Unterstützung von 4000 Wahlberechtigten. Die Bundeslisten müssen (inklusive der Unterstützungsunterschriften) bis zum 83. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, bei dem Bundeswahlleiter eingereicht werden.

Mit der Stimme zur Europawahl kann eine Landes- oder Bundesliste gewählt werden. Die der Partei oder Vereinigung zustehenden Sitze werden in der Reihenfolge der Bundesliste besetzt.

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