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Beiräte

Um die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger:innen in örtlichen Angelegenheiten ihres Stadt- bzw. Ortsteils zu verbessern und damit die bürgernahe Verwaltung zu stärken, wurden 1946 in der Stadt Bremen Ortsämter als Außenstellen der Stadtverwaltung sowie Beiräte eingerichtet.

Seit 1971 ist ein Teil des Gebietes der Stadtgemeinde Bremen in 17 Ortsämter und 22 Beiräte eingeteilt. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich richtet sich nach der stadtbremischen Verwaltungsbezirkseinteilung, die durch Ortsgesetz geregelt wird.

Seit 1991 werden die Beiräte von den wahlberechtigten Einwohner:innen des Beiratsbereiches direkt gewählt.

Die Beiräte verfügen über umfangreiche Anhörungs-, Beteiligungs- und Entscheidungsrechte in allen Angelegenheiten, die im Beiratsbereich von öffentlichem Interesse sind. Gestärkt wurden sie durch die Novelle des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter im Jahr 2010, das die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte der Beiräte präzisiert und erweitert hat.

Schwerpunkte der Beiratsarbeit sind Information, Planung und Koordinierung sowie Bürger- und Jugendbeteiligung. Die Beiratsmitglieder sind an Aufträge nicht gebunden. Sie haben sich bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch ihre freie, nur durch das Allgemeinwohl bestimmte Überzeugung leiten zu lassen. Die Sitzungen der Beiräte sind grundsätzlich öffentlich.

Die Anzahl der Mitglieder liegt zwischen 7 und 19 und richtet sich nach der Einwohnerzahl des jeweiligen Beiratsbereiches. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl der amtlichen Bevölkerungsstatistik am 31. Dezember des vorletzten Jahres vor Ablauf der Wahlperiode. Zuletzt wurden im Jahr 2019 insgesamt 338 Beiratsmitglieder in den 22 Beiratsbereichen gewählt.

Mehr zu den Beiräten im Angebot der Senatskanzlei

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